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Gewaltenteilung

 

Der Gedanke der Gewaltenteilung wurde im 17. Jahrhundert von dem englischen Rechtsphilosophen John Locke entwickelt. Später formulierte der Franzose Montesquieu erstmals die klassische Dreiteilung. Als politisches Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der USA im Jahre 1776.

Für eine funktionierende und gerechte Demokratie ist Gewaltenteilung zwingend notwendig, damit der Staat nicht in eine Diktatur oder ähnlich einseitiges System verfällt.

 

Die drei Gewalten, die es zu teilen gilt sind die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Judikative (rechtsprechende Gewalt) und die Exekutive (die ausführende Gewalt).

 

Sinn und Zweck einer Gewaltenteilung ist es, einen inneren Kontrollmechanismus innerhalb der staatlichen Organe zu schaffen, um einem Machtmissbrauch zu verhindern. Die einzelnen Säulen sind aufeinander angewiesen und sollten ihre Macht nicht allein ausüben können.

Besteht diese Teilung der Gewalten nicht, ist zum Beispiel die Judikative politisch abhängig, so gibt es Rechtsprechung nur in dem Maße, wie es die herrschende Struktur zuläßt. Wenn dann die herrschende Struktur nicht durch das Volk gelenkt wird, sondern durch korrupte Vertreter der Wirtschaft, dann nennt sich das Ganze »Faschismus«.

Ein leider aktuelles Problem in Deutschland. Der Masse bislang unbekannt, dem involvierten Personenkreis aber um so bewußter. Gemeint ist damit die Judikative, die derzeit noch abhängig ist von der Exekutive, welche wiederum die Interessen der Legislative vertritt.

Eine echte Herausforderung! Wie wird man sich wohl einigen und vor allem: wann erfährt das Volk davon, welch delikates Problem sich hier seit 60 Jahren vor aller Augen unbemerkt abspielt?

Zur Vervollständigung staatsrechtlicher Lücken lesen sie bitte hier (NRV - Neue Deutsche Richtervereinigung) nach oder an ebenfalls kompetenter Stelle hier (Gewaltenteilung.de).

Wir haben sie also noch immer nicht in Deutschland: die Gewaltenteilung.

Hier wäre nur noch hinzuzufügen, dass die 4. Gewalt im Staate der Souverän, das Volk selber ist. Und auf dieser Ebene wird sehr viel von »Rechten« gesprochen. Aber was ist mit den Pflichten? Keiner redet von den Pflichten gegenüber dem Nächsten, den Kindern, der Natur gegenüber? Jedes Volk hat in letzter Instanz die Regierung, die es verdient. Wer die Verantwortlichen für eine kommende Diktatur, oder benennen wir es ruhig, einen neuen deutschen-europäischen Faschismus sucht, braucht nur einen Blick in den Spiegel zu tun. 

"Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren"

 

So der preußische Justizminister Leonhardt (1867 - 1879)

(Zitat bei E. Schiffer, Die Deutsche Justiz, 2. Auflage, München u. Berlin, 1949, Seite 245)

 

Frage: wer hat die Macht? Der, der sie vergibt oder

der, welcher sie empfängt?