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Deutschlands demokratische Illusion

 

Was ist eigentlich ein Referendum?

 

Ein Referendum (lat. was zu beschließen ist) ist eine direkte Befragung von, und Entscheidung durch die stimmberechtigte Bevölkerung über einen konkreten Vorschlag, an welche Entscheidung Regierung und Parlament anschließend gebunden sind.

Das Wort wird international in diesem Sinn verwendet. Es ist ein direkter Akt der Gesetzgebung oder Verwaltung. Das entsprechende deutsche Wort ist »Volksentscheid«.

Die erste Unterscheidung liegt darin, ob das Referendum durch die Regierten (das Volk) oder durch die Regierenden (Parlament, Regierung, Staatschef) ausgelöst und formuliert worden ist. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied: ein Referendum, das nur durch die Machtinhaber gestartet werden kann, bietet den Bürgern keine Möglichkeit zum aktiven Eingreifen und verdient den Namen »Referendum« eigentlich nur eingeschränkt. Seine volle Kraft kann ein Referendum nur entfalten, wenn es durch den Souverän, also die 4. Staatsgewalt, das Volk selber, initiiert werden kann.

Eine Zwischenform ist das »verpflichtete Referendum« (obligatory referendum), das laut Gesetz eine Regierung unter bestimmten Voraussetzungen abhalten muß.

Beispiel Irland: wenn die Regierung wieder ein Stück Souveränität an die EU abtreten will, muß dafür zuerst die direkte Zustimmung des Volkes per Referendum eingeholt werden.

Wenn nun das Staatsvolk selbst das Abhalten eines Referendums durch die Staatsorgane über einen bestimmten Vorschlag in die Wege leiten will, braucht es dafür eine Prozedur. Diese heißt normalerweise »Initiative«; sie soll sicherstellen, dass eine genügend große Menge der Stimmberechtigten daran interessiert ist, dieses Thema zur allgemeinen Abstimmung zu bringen. Ist die Initiative erfolgreich, muß die Regierung anschließend das verlangte Referendum durchführen.

Dann gibt es noch eine abgeschwächte Variante der Volksentscheidung: das »Begehren« (demand). Damit kann eine vorgegebene Menge der Wähler erzwingen, dass das Parlament sich mit einer Sache überhaupt beschäftigt, also nicht aus politischen Gründen auf die lange Bank schiebt. Der Ausgang einer solchen parlamentarischen Debatte ist jedoch völlig offen, auf diese Weise kann man keine bestimmten Ergebnisse sicher erreichen.

Am Schluß der Auflistung der verschiedenen Formen kommt noch die »einfache Befragung« (advisory referendum). Dabei erforscht die Regierung offiziell die Meinung der Bevölkerung zu einer Frage, braucht sich an das Ergebnis aber gar nicht zu stören.

Beispiel: die schwedische Regierung wollte in 1955 wissen, ob die Menschen im Straßenverkehr rechts oder (wie bis dahin) links fahren wollten. 85% votierten für links. In 1967 wechselte Schweden trotzdem die Fahrtrichtung nach rechts.

Für die ganze Gruppe der verschiedenen Formen zusammen gibt es zudem zwei  Ausdrücke, »plebiszitäre Elemente« (von lat. plebs = Volk), und »direkte Demokratie«.

Nun die Gretchenfrage: was trifft davon auf Deutschland zu? Wie demokratisch ist unsere Demokratie? Sind wir ein freies Volk in einem freien Land, dass demokratisch sein Land mit aktiver Teilnahme, wie zum Beispiel die Schweiz, regiert?

Holen Sie tief Luft, denn sofern Sie es noch nicht wissen, dürfte es Sie schocken: NEIN heißt die lakonische Antwort. Nein, wir sind keine freien Bürger und ja, wir sind im Umkehrschluß Gefangene in unserem eigenen Land.

Deshalb gab und gibt es in Deutschland auch keine »echten« Referenden, oder haben sie schon mal eine Gefangenenkolonie über ihre Besatzer abstimmen sehen? Schon vergessen, Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag!

Und solange der Souverän, die 4. Staatsgewalt, das Volk, dass sind Sie, schläft, wird es wohl bei dieser Illusion von Demokratie  bleiben...

 

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